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18.09.01

Der EURO im Golfclub-Bereich

Von 1. Oktober 2001 bis 28. Februar 2002 sind Preise für Endkunden in Schilling und in Euro anzugeben. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zur "doppelten Preisauszeichnung", die auch für Golfclubs interessant sind.

Die doppelte Preisauszeichnung

Das Euro-Währungsangabengesetz regelt die Preisauszeichnung für den Zeitraum vom 1.10.2001 bis zum 28.2.2002. Es sieht die doppelte Preisauszeichnung vor, aber auch zahlreiche Erleichterungen davon. Wir haben für Sie einige wichtige Informationen aus dem Euro-Leitfaden für Ihr Unternehmen von der Website der Wirtschaftskammer Österreich zusammengestellt!


Doppelt anzugeben sind in der Zeit vom 1.10.2001 bis zum 28.2.2002 (aber nur gegenüber Konsumenten!):
I. Die Preise für im Verkaufsraum sichtbar ausgestellte Waren, d.h. Preise auf Schildern/Etiketten am Regal, am Produkt, in der Auslage und am Automaten (= eigentliche Preisauszeichnung),
II. Die Summe auf Kassenbons, falls vorhanden auch der Rückgeldbetrag,
III. Alle Posten in Kostenvoranschlägen, Anboten, Rechnungen, Quittungen,
IV. Preisangaben in Werbemitteln,
V. Wesentliche Beträge in länger dauernden Verbraucherverträgen

Achtung: Von der doppelten Betragsangabe nicht erfasst sind damit
- auf Rechnungen oder Kassenbons angeführte Mehrwertsteuerbeträge.
- Ehemalige Preise (der aktuelle [Aktions]Preis ist aber doppelt anzugeben; Bsp: ATS 299,-- Aktion: ATS 199,-- EUR 14,46).
- Einzelpreise in Setangeboten: Das Setangebot ist doppelt anzugeben, die Einzelpreise nur, wenn die Einzelprodukte so gekauft werden können.
Bsp: Produkt A ATS 1000,--, Produkt B ATS 700,--, Produkt C ATS 700,--, Setpreis ATS 2000,--, EUR 145,34 zulässig, weil die Preise für die Einzelprodukte höher sind.

Formvorschriften
Bei der Preisauszeichnung und in Werbemitteln müssen bei Preisangaben nebeneinander der Schilling-Betrag links und der Euro-Betrag rechts, bei Preisangaben übereinander der Schilling-Betrag oben und der Euro-Betrag unten stehen. Es reicht die Angabe eines Währungssymbols, Größe und Farbe sind ganz frei, allerdings müssen beide Preise leicht und gleichzeitig wahrzunehmen sein und korrekt umgerechnet werden.


Viele Unternehmen sind von der doppelten Preisauszeichnung ausgenommen!
Sie müssen alle Preise bis 31.12.2001 in Schilling und ab 1.1.2002 alle Preise in Euro angeben. Wer die Preise einfach angibt, muss also zum 1.1.2002 auf Euro umsteigen.

Die wichtigste Erleichterung besteht für Unternehmen, die
- Sachgüter verkaufen (dh Einzelhandel, aber auch Gastronomie) und
- die höchstens 9 Vollzeitbeschäftigte haben,
- aber nur hinsichtlich der Betriebsstätten (Geschäfte) mit höchstens 5 Vollzeitbeschäftigten

Für solche Unternehmen bzw. Betriebsstätten (Geschäfte) reichen anstatt der doppelten Preisauszeichnung Preislisten oder Umrechnungstabellen in beiden Währungen. Muster dafür finden Sie in oben angeführter Broschüre der Wirtschaftskammer.

Achtung: Die angeführten Erleichterungen beziehen sich nur auf die doppelte Preisauszeichnung (Punkt I oben) und gelten nicht für Werbemittel, Verträge, Rechnungen, etc. (Punkte III, IV und V).


Bei Kassenbons (Punkt II) besteht eine Sonderregelung:

Kassenbon in diesem Sinn ist letztlich jeder von der Kassa ausgeworfene Zettel. Kassenbons müssen zwischen 1.10.2001 und 28.2.2002 grundsätzlich die Kaufsumme, wenn vorhanden auch den Rückgeldbetrag in Schilling und Euro aufweisen. Die Beträge in der zweiten Währungseinheit können auch mit der Hand eingetragen werden.

Die Pflicht zur doppelten Preisauszeichnung wird zweifach eingeschränkt:
Ausgenommen von der Pflicht zur doppelten Angabe von Beträgen am Kassenbon sind Kassen, die zwei Bedingungen erfüllen:
- Die Kasse wird in einem Unternehmen mit höchstens 9 Vollzeitbeschäftigten verwendet.
- Der Unternehmer kann die Kasse nicht selbst programmieren.
In diesem Fall ist nur auf Wunsch des Konsumenten die Summe auch in der zweiten Einheit anzugeben. Auf diese Möglichkeit ist in einem Aushang an der Kassa hinzuweisen (Kassenaushang).


Registrierkassen

Die Euro-Einführung stellt einige Anforderungen an Kassen:

1. Preisumstellung: Ist die Kassa kein bloßer Rechner, sondern enthält auch Preisinformationen, so ist diese spätestens am 1.1.2002 auf Euro umzustellen. Ab dann muss der Scanner die neuen Euro-Preise abrufen. Zudem muss ja der Kassenbon ab 1.1.2002 alle Preise in Euro aufweisen. Diese Preise sollten natürlich möglichst den tatsächlich ausgezeichneten Preisen entsprechen - ist der Preis an der Kassa höher, ärgert sich der Kunde, er hat aber kein Recht, das Produkt zum falsch ausgezeichneten, niedrigeren Preis zu erstehen.

2. Kassenbon: Wenn die Kassa nicht der Ausnahme hinsichtlich der Preisangabe unterliegt, muss der Kassenbon zwischen 1.10.2001 und 28.2.2002 die Summe, wenn vorhanden auch den Rückgeldbetrag in Euro und in Schilling aufweisen. Bis Ende 2001 werden dabei alle Beträge noch in Schilling, Summe und evtl. Rückgeldbetrag auch in Euro angegeben. Spätestens am 1.1.2002 ist es umgekehrt. Der Programmwechsel muss vorprogrammiert werden. Kann eine Kassa Beträge nur in einer Währungseinheit angeben, ist sie umzurüsten, die Angabe in der zweiten Währungseinheit abzubedingen oder der Betrag handschriftlich zu ergänzen.

3. „Mehrwährungsfähigkeit“: In der Doppelbargeldphase von 1.1.2002 bis 28.2.2002 ist eine Funktion praktisch, mit der auf Knopfdruck zwischen Euro und Schilling gerechnet werden kann. Fehlt sie, sind Taschenrechner oder andere Rechenhilfen notwendig.

4. Geldlade: An die Stelle von de facto je 6 Schilling-Münzen und -Banknoten treten 8 Euro-Münzen und 7 Euro-Banknoten. Wenn die Anzahl der Fächer daher nicht ausreicht, kann evtl. der Plastikinnenteil ausgetauscht werden, schlimmstenfalls muss der Hersteller eine neue Geldlade liefern. Eine zweite Geldlade für die Doppelbargeldphase wird zwar von einigen Herstellern angeboten, ist aber nicht nötig - für die Schillingeinnahmen reicht auch ein Zusatzfach oder ein Extrabehälter an der Kassa.

5. Synchronisierung mit Warenwirtschaft, Kartenterminal: Die Umstellung der Kassa auf Euro muss mit der Umstellung der Kartenterminals zum 1.1.2002, eines mit der Kassa verbundenen Warenwirtschaftsystems sowie des Scanning-Systems abgestimmt werden.


Die EDV

Der Übergang zum Euro macht eine Umstellung in der EDV notwendig, deren Kosten von der Struktur Ihres Betriebs, von der bestehenden Ausstattung und vom Termin der betriebsinternen Umstellung abhängen.

Achtung: Während der Jahr-2000-Umstieg alle Systeme mit Jahreszahlen betraf, betrifft der Euro-Umstieg alle Systeme mit Betragsangaben. Vielleicht wurde Ihre EDV anlässlich der Jahrtausendwende eurofähig gemacht. Das heißt aber noch nicht, dass der konkrete Euro-Umstieg schon abgeschlossen ist.
Wer - wie die meisten - noch nicht auf Euro umgestellt hat, wird am 1.1.2002, bei einem Wirtschaftsjahr evtl. zu einem früheren Stichtag, umsteigen. Spätestens zum 1.1.2002 müssen aber alle EDV-Systeme Euro-Beträge annehmen, verarbeiten und ausgeben können!
Zu entscheiden ist, ob alle EDV-Bereiche an einem Stichtag oder stufenweise umgestellt werden, sowie ob der Umstieg mit oder ohne Parallellauf von Systemen und zwei Währungseinheiten vollzogen wird.

Tipps, Problemfälle und Checklisten zu diesem Thema finden Sie ebenfalls im Euro-Leitfaden für Ihr Unternehmen auf der Website der Wirtschaftskammer.


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