|
Was ist im Wartungsvertrag enthalten? |
|
|
Anbei ein Muster unseres Wartungsvertrages: Wartungsvertrag
abgeschlossen zwischen Golfclub Mustermann
nachfolgend kurz Kunde genannt
und Herrn Stephan Andratsch
Marxergasse 5/2, A-1030 Wien nachfolgend kurz Servicegeber genannt
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Servicegeber übernimmt die Wartung der im Folgenden aufgeführten Software:
WinScore-Professional CashPro TeeTime etc
2. Umfang der Wartungsleistung
2.1. Dokumentation und Archivierung Dokumentation und Archivierung der Programme wird vom Servicegeber durchgeführt. Dem Kunden wird eine Kopie mit der jeweils letzten Version der von ihm verwendeten Programme zur Nutzung übermittelt.
2.2. Fehlerbeseitigung Der Servicegeber übernimmt umgehend die Beseitigung aller Fehler, die unmittelbar die Funktionalität des Programmpakets betreffen.
2.3. Anpassungen durch Änderungen der Golfregeln Der Servicegeber verpflichtet sich, die notwendige Anpassung des Programmpakets durchzuführen, die durch etwaige Änderungen der Golfregeln notwendig werden. 3. Hotline-Service
3.1. Dem Kunden steht die Möglichkeit der Beratung bei allfälligen Problemen zu:
3.2. Die Gebühren für die Telefongespräche sind vom Kunden zu übernehmen.
3.3. Der Servicegeber ist nicht verpflichtet, Anfragen des Servicenehmers zu beantworten, die offensichtlich darauf beruhen, dass auf Seiten des Servicenehmers keine oder keine ausreichende allgemeine PC-Schulung vorhanden ist.
4. Darüber hinausgehende Leistungen
Der Servicegeber verpflichtet sich darüber hinaus zu den folgenden Leistungen:
4.1. Beratung und Schulung auf Wunsch des Kunden durchzuführen
4.2. Produktverbesserungen über Verlangen des Kunden vorzunehmen
4.3. Für Wartungsarbeiten, die nur direkt vor Ort im Club des Kunden erledigt werden können, müssen dem Kunden die Fahrtkosten (Kilometergeld), sowie allfällige Nächtigungs- und Verpflegungskosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.4. Die unter 4.1. bis 4.3. genannten Leistungen werden aufgrund separater Aufträge erbracht und dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Leistungen sind in der pauschalierten Wartungsgebühr nicht enthalten.
5. Hardwarefehler
5.1. Für etwaig auftretende Probleme, die eindeutig auf Fehler der Hardware zurückzuführen sind, entstehen dem Servicegeber keine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aus diesem Wartungsvertrag.
6. Verpflichtungen des Kunden
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, seine auf Datenträger gespeicherten Daten durch Anfertigung von Duplikaten zu sichern.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Servicegeber unverzüglich von eventuellen Softwareproblemen – möglichst schriftlich per E-Mail oder per Online-Error-Report (www.winscore.com/support) – mit präziser Fehlerbeschreibung in Kenntnis zu setzen.
6.3. Der Kunde gewährt dem Servicegeber ungehinderten Zutritt zu den Computern und räumt Ihm die erforderliche Computerzeit für die Software-Wartung kostenlos ein.
6.4. Treten Fehler auf, so ist der Kunde verpflichtet, alle zur Beschreibung der Fehler erforderlichen Unterlagen aufzubewahren, Protokolle über Umstände zu errichten, unter denen diese Fehler aufgetreten sind und diese Unterlagen dem Servicegeber zur Verfügung zu stellen.
7. Vorbehalte
Der Servicegeber ist berechtigt, die Software-Wartung entsprechend den Bedingungen dieses Vertrages durch Dritte durchführen zu lassen.
8. Dauer und Kündigung des Vertrages
8.1. Die Wartung beginnt mit Unterzeichnung des Vertrags. Der Vertrag gilt für das bei Vertragsbeginn laufende und das nachfolgende Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner gekündigt wird, wobei eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten ist.
8.2. Die Kündigung hat schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen.
9. Wartungsentgelt
9.1. Die Jahrespauschale für die Wartung beträgt xxx €, wobei die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten ist.
9.2. Das Wartungsentgelt ist wertgesichert und zu Beginn des Jahres nach Erhalt der Vorschreibung binnen 4 Wochen zu entrichten.
9.3. Das Wartungsentgelt verändert sich entsprechend dem VPI 1986 des Österreichischen Zentralamtes oder eines an seine Stelle tretenden Verbraucherpreisindex. Voraussetzung für die Erhöhung oder Minderung ist die Veränderung des VPI um mindestens 5 %-Punkte. Ausgangswert ist der zuletzt verlautbarte Index für Mai 1996 mit 129,9 (VPI 1986 =100).
9.4. Änderungen der Wartungsgebühr sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen.
10. Rücktrittsrecht
10.1. Falls der Servicegeber mit der Erbringung seiner Leistungen schuldhaft in Verzug gerät, kann der Kunde nach Ablauf einer dem Servicegeber gesetzten angemessenen Nachfrist den Vertrag kündigen.
11. Haftungsausschluss
11.1. Der Servicegeber ist von der Verpflichtung der kostenlosen Fehlerbeseitigung befreit, wenn an dem betroffenen Programm vom Kunden oder einem Dritten – ohne Zustimmung durch den Servicegeber – Änderungen vorgenommen wurden bzw. wenn nicht die vom Servicegeber als letztgültig deklarierte Version Verwendung gefunden hat.
12. Allgemeines
12.1. Die Bestimmungen dieses Vertrages treten an die Stelle aller vorangegangenen Vereinbarungen bezüglich Software-Wartung zwischen dem Kunden und dem Servicegeber.
12.2. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen in allen Fällen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
12.3. Sollten Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
12.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
|